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In diesem Bereich werde ich Sie selbstverständlich
ebenfalls umfassend rechtlich beraten und vertreten.
So betreue ich Sie etwa bei der Frage
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des Entwurfes eines
Testamentes oder Erbvertrages
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sowie in Erbangelegenheiten
im übrigen, darunter fällt beispielsweise
die Anfechtung eines
Testamentes oder einer letztwilligen Verfügung
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die Feststellung bzw.
die Durchsetzung eines Erbschaftsanspruches bzw. eines
Pflichtteilsanspruches
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Erstellung von Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie Vorsorgevollmachten
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sowie die Frage der
Haftung der Erben
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