Rechtsanwalt Andreas W. Nielsen
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Erbrecht

In diesem Bereich werde ich Sie selbstverständlich ebenfalls umfassend rechtlich beraten und vertreten. So betreue ich Sie etwa bei der Frage

  des Entwurfes eines Testamentes oder Erbvertrages

  sowie in Erbangelegenheiten im übrigen, darunter fällt beispielsweise
die Anfechtung eines Testamentes oder einer letztwilligen Verfügung

  die Feststellung bzw. die Durchsetzung eines Erbschaftsanspruches bzw. eines Pflichtteilsanspruches

  Erstellung von Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie Vorsorgevollmachten

  sowie die Frage der Haftung der Erben


 
   
Anschrift Rechtsanwälte Nielsen und Wirges