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Das Tätigkeitsfeld im Familienrecht betrifft im
wesentlichen
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die Beratung im Bereich
des Abschlusses eines Ehevertrages/einer Güterstandsvereinbarung
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die Vertretung der rechtlichen
Interessen einer Partei im Rahmen eines Scheidungsverfahrens
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alle Frage rund um den
Unterhalt, ob es sich hier nun um den Ehegattenunterhalt,
Versorgungsausgleich oder den Unterhalt der Kinder handelt
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alle Fragen rund um
das Sorge- und Umgangsrecht
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alle Fragen des Partnerschaftsgesetzes
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Fragen der Vaterschaft
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Fragen der Adoption
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und schließlich
Alles was den Problemkreis Nichteheliche Lebensgemeinschaft
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